Das österreichische Feuerwehrwesen basiert hauptsächlich auf Freiwilligen Feuerwehren. Lediglich in der Bundeshauptstadt und in 5 Landeshauptstädten wird diese Aufgabe durch Berufsfeuerwehren wahrgenommen. Zahlreiche große Industrie- und Gewerbebetriebe verfügen aber auch über freiwillige Betriebsfeuerwehren.
Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren stellen ihre Arbeitsleistung unentgeltlich zur Verfügung. Das bedeutet, dass alle Einsatz-, Ausbildungs- sowie Wartungs- und Verwaltungsätigkeiten ausschließlich in deren Freizeit bewältigt werden.
Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband, die Dachorganisation der Landesfeuerwehrverbände, zählt in seiner Statistik vom 31.12.2009 insgesammt 4.863 Freiwillige Feuerwehren, 326 Betriebsfeuerwehren und die oben erwähnten 6 Berufsfeuerwehren in Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt. Von den 4.863 Freiwilligen Feuerwehren entfallen 1.648, mit insgesamt 96.384 Mitgliedern (4.710 Jugendmitglieder) auf Niederösterreich.
Das Freiwilligensystem wird durch rund 334.000 ehrenamtliche Feuerwehrmitglieder getragen. Nur durch sie können jährlich bundesweit rund 257.000 Einsätze geleistet werden.
Nach der Bundesverfassung fällt das Feuerwehrwesen in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich daher in den Landesgesetzen und Verordnungen. In Niederösterreich sind dies das NÖ FG (Niederösterreichische Feuerwehrgesetz), das Katastrophen-Hilfe-Gesetz sowie die Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren.
Trägerin der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei ist die Gemeinde. Damit ist die Gemeinde auch für die Einrichtung, den Erhalt und die Ausrüstung ihrer Feuerwehren zuständig. Die damit verbundenen Einsatzaufgaben der Feuerwehren sind vielfältig: vorbeugender und abwehrender Brandschutz, Rettung von Menschen und Tieren sowie Bergung lebensnotwendiger Güter, Hilfeleistung nach Unfällen, sonstigen Notlagen und im Katastrophenfall, Hilfeleistung bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen sowie Mitarbeit im Zivilschutz.
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